Datenschutz im Gesundheitssystem – Besondere Bedeutung




Medizinische Daten unterliegen dem Datenschutz in besonderem Maße, da es sich hier um hochgradig sensible persönliche Daten handelt. Daher ist eine Weitergabe an Dritte in der Regel nicht zulässig. Der strenge Datenschutz im Gesundheitssystem ist dem Ärztegeheimnis und dem besonderen Berufsgeheimnis geschuldet. Gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) kann die unberechtigte Preisgabe von Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Neben dem Datenschutz im Gesundheitssystem ist dabei vor allem die Verschwiegenheitspflicht zu wahren.

Was es beim Datenschutz im Gesundheitssystem zu beachten gilt, auf welcher Grundlage dieser fußt und welche Probleme bestehen, verraten wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag.


Datenschutz im Gesundheitssystem Ausnahmefälle


Angestellte und Ärzte dürfen einschlägige Gesundheitsdaten nur dann weitergeben, wenn dies ausnahmsweise zulässig ist. Dies ist dann der Fall, wenn Informationen an die Krankenkasse des Patienten, die Berufsgenossenschaft, Standesämter, den Medizinischen Dienst oder die Datenschutzbehörde übermittelt werden müssen. Der Umfang der hier zulässigen Datenmengen ist dabei individuellen rechtlichen Einschränkungen unterlegen. Auch die Staatsanwaltschaft sowie Polizei gelten als solche Ausnahmen im Sinne des Datenschutzes im Gesundheitssystem.

Eine weitere Ausnahmeregelung ist vor allem im Laufe der letzten zwei Jahre prominent in Erscheinung getreten. Bei übertragbaren Krankheiten nämlich ist die Meldung und Weitergabe der medizinischen Daten sogar verpflichtend. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies in anonymisierter Form geschieht. Dies gilt ebenfalls und in besonderem Maße zur Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken.

Eine weitere Ausnahmeregelung beim Datenschutz im Gesundheitssystem bildet die aktive Einwilligung seitens des Patienten. Im Rahmen einer Einwilligungserklärung kann der behandelnde Arzt wirksam von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Wichtig hierbei ist, dass der Betroffene Kenntnis über die Institutionen erlangt, an welche diese Daten weitergeben werden. Auch muss er erfahren, zu welchem Zweck die Daten weitergegeben werden.

Mithin ist ersichtlich, warum etwaige Ausnahmeregelungen für den Datenschutz im Gesundheitssystem essenziell sind. Die Corona Pandemie wäre ohne Früherkennung und Nachverfolgung wohl kaum einzudämmen gewesen. Auch die Weitergabe zu Forschungszwecken ist elementar, um die Medizin nachhaltig zu verbessern.


Datenschutz im Gesundheitssystem – Die ärztliche Schweigepflicht und ihre Grenzen


Der Datenschutz im Gesundheitssystem und deren besondere Bedeutung gründet nicht zuletzt in der ärztlichen Schweigepflicht. Die ärztliche Schweigepflicht meint, dass ein Patient sich darauf verlassen kann, dass er die persönlichen Themen, welche er seinem Arzt anvertraut, nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese gilt grundsätzlich über den Tod hinaus und ist somit endgültig. Bricht der Arzt seine Schweigepflicht, droht ein Berufsverbot. Probleme ergeben sich hier insofern, wenn der Arzt oder Therapeut bei der Behandlung mitbekommt, dass der Patient eine Straftat plant oder vorsätzlich die Gesundheit anderer gefährden könnte. Hier geht der Gesetzgeber von einem rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB aus. Der Arzt wäre hier straffrei.


Datenschutz im Gesundheitssystem – Probleme bei der Digitalisierung


Der Datenschutz im Gesundheitssystem stellt Kliniken nach wie vor vor teils erhebliche Probleme. Gründe hierfür sind unter anderem eine fehlende Sensibilisierung für das Thema. Währenddessen schreitet die so nötige Digitalisierung nur langsam voran. In einer Studie wurde jüngst festgehalten, dass das ausmaß der digitalen Potenziale und der hiermit einhergehenden Risiken für den Datenschutz im Gesundheitssystem kaum bekannt waren. Von den Befragten gaben so 43 % an, schon einmal Opfer eines Hackerangriffs geworden zu sein. Weitere 31 % konnten nicht sicher ausschließen, dass sie noch nie gehackt wurden. Zahlen wie diese sind eine Hiobsbotschaft für das hiesige Gesundheitssystem, sollten doch längst die Digitalisierung im medizinischen Sektor angestoßen werden. Der Datenschutz im Gesundheitssystem stellt hier ein besonderes Problem dar.

Die Digitalisierung der Medizin und des Medizintechnik Designs könnte vielen Problemen unserer Zeit adäquat beikommen. So könnte einerseits die Ressourcenknappheit an Fachärzten ausgeglichen werden, indem effiziente KI-Systeme die Diagnostizierung übernehmen. Ein anderer Vorteil liegt im Management von Krankenhausbetten, die mittels genauer Datenanalyse verbessert werden kann. Auch in Arztpraxen könnten intelligente System längst die Wahrscheinlichkeit von nicht erscheinenden Patienten verlässlich errechnen und hierdurch mehr Sprechstunden schaffen. Mithin ist die Digitalisierung des medizinischen Sektors unerlässlich, durch Probleme im Datenschutz im Gesundheitssystem jedoch schwer umzusetzen.

Die Lösung für dieses Problem ist eine größere Sensibilisierung der Belegschaft und des Personals für Hacking beim Datenschutz im Gesundheitssystem. Denn das größte Einfallstor für Hackerangriffe sind in der Regel keine unzureichend geschützten System, sondern vielmehr der Mensch selbst.

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Keine einfachen Antworten für den Datenschutz im Gesundheitssystem


Es wird einerseits deutlich, welchen enormen und berichtigten Stellenwert der Datenschutz im Gesundheitssystem beherbergt. Gleichzeitig blockiert er dringend nötigen digitalen Fortschritt, welcher nur durch gezielte Schulungen behoben werden kann. Für den Datenschutz im Gesundheitssystem und seine Umsetzung gibt es daher wohl keine einsilbigen Antworten. Dies liegt jedoch auch in der Komplexität der Sache begründet.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Datenschutz im Gesundheitssystem haben, dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


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